Plattformökonomie

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In der EU arbeiten bis zu 28 Millionen Menschen für digitale Plattformen, 2025 werden es circa 43 Millionen Menschen sein. Ihr Kampf für ihre Rechte ist ein Kampf, der alle Arbeiter:innen betrifft, die für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen kämpfen.
Die Plattformwirtschaft hat sich mit Fortschreiten der Digitalisierung ausgeweitet und eine eigene Arbeitswelt geschaffen, in welcher Ausbeutung und Prekarisierung freien Lauf hatten. Ein Arbeitsalltag, der die Beschäftigten zum Spielball der Unternehmen macht, geprägt durch völlig intransparente Algorithmen, die Aufträge erteilen oder vorenthalten und ohne jegliche Möglichkeit sich kollektiv zu organisieren.

In diesem Sinne ist die nun endlich beschlossene EU-Plattformrichtlinie ein überwältigender Sieg für Arbeitnehmer:innenrechte und ein Wendepunkt im Kampf gegen die Willkür und Straflosigkeit von Unternehmen und ihre mächtigen Lobbyisten wie Uber.

Trotz deren unermüdlichen Versuchen, den Abschluss der Richtlinie zu behindern, haben die Beharrlichkeit und das Engagement von Gewerkschaften, Arbeitnehmer:innen und Verbündeten im Europäischen Parlament und in den Mitgliedsstaaten am Ende gesiegt. Ausgerechnet die Regierungen Frankreichs und Deutschlands versuchten bis zur letzten Minute, die Bestimmungen der Richtlinie zunichte zu machen, waren am Ende aber zum Glück isoliert.
Der entscheidende und am härtesten umkämpfte Punkt in der Richtlinie ist der grundsätzliche Status der Beschäftigten, nämlich die Einstufung als Arbeitnehmer:innen mit allen dazugehörenden Rechten, inklusive der Rechts sich gewerkschaftlich zu organisieren.  Infolgedessen werden mit Inkrafttreten dieser Richtlinie Millionen Scheinselbstständige in ganz Europa zu Angestellten. Ein wichtiger Erfolg von The Left im Europäischen Parlament, die zusammen mit den Gewerkschaften die Initiative ergriffen haben.

Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist auch die Tatsache, dass Beschäftigte darüber informiert werden müssen, wenn Algorithmen in der Personalverwaltung eines Unternehmens eingesetzt werden, ebenso müssen personenbezogene Daten und Aktivitäten von hierzu ausgebildetem Personal überwacht werden. Tatsächliche Selbstständige tangiert die Richtlinie nicht.

Der nächste Schritt besteht darin, dass das Europäische Parlament in der Plenarsitzung im April 2024 über die Einigung abstimmt.