MEHR DEMOKRATIE klagt gegen Wahlrechtsänderung - schließt euch an!

Aufschrift Deutscher Bundestag an einem zugeh

Die Ampel – Fraktionen haben im März 2023 das Wahlrecht für die Bundestagswahl geändert. Dabei haben sie die Grundmandatsklausel abgeschafft. Die Grundmandatsklausel bewirkte, dass Parteien, die zwar weniger als fünf Prozent der Wählerstimmen erhielten, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hatten, in den Bundestag einzogen. DIE LINKE haben 2021 bei den Bundestagswahlen 2.269.993 Wählerinnen und Wähler mit der Zweitstimme gewählt. Dies waren leider nur 4,9 % der insgesamt abgegebenen Zweitstimmen und aufgrund der Fünf – Prozent – Hürde wäre die Partei nicht im 20 Deutschen Bundestag vertreten gewesen. Da aber bei der zurückliegenden Wahl die Fünf-Prozent-Sperrklausel noch durch die Grundmandatsklausel abgefedert wurde, konnte der Einzug der Partei ins Parlament dadurch, dass Gregor Gysi in Treptow-Köpenick, Gesine Lötzsch in Lichtenberg und Sören Pellmann in Leipzig jeweils ein Direktmandat gewannen, gesichert werden. Ohne die Grundmandatsklausel wären die ca. 2,3 Millionen Zweitstimmen für DIE LINKE wirkungslos.

Neu eingeführt haben die Ampel-Parteien bei ihrer Wahlrechtsreform zusätzlich auch die Notwendigkeit einer Zweitstimmendeckung. Direktmandate werden jetzt nur noch vergeben, wenn eine Partei genügend Zweitstimmen erreicht hat. Die Zweitstimmendeckung ist gewissermaßen die „Anti-Grundmandatsklausel“. Die Zweitstimmendeckung verschärft die Auswirkungen der Sperrklausel. Ein gewonnener Wahlkreis reicht nicht mehr; liegt der Anteil der Zweitstimmen der eigenen Partei unter fünf Prozent, wird das Direktmandat nicht an die Person vergeben, die die meisten Erststimmen hat.

Die Initiative „MEHR DEMOKRATIE“ argumentiert, dass der Wegfall bzw. die Nicht – Berücksichtigung so vieler Wahlentscheidungen dem Wahlgrundsatz widerspricht, nachdem alle Stimmen gleiches Gewicht haben sollen. Nach der Streichung der Grundmandatsklausel hält "MEHR DEMOKRATIE" die Absenkung der Sperrklausel von Fünf-Prozent für notwendig und reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht ein und fordert alle auf, sich dieser Klage anzuschließen.

Alle Informationen zu den Hintergründen und Argumenten sowie eine Vollmacht, um der Klage beizutreten, finden sich hier:

 https://www.mehr-demokratie.de/mehr-bewegen/kampagnen/wahlrechtsklage