Ein Nein zu Höcke ist nicht automatisch ein Ja zu Voigt

In dieser Woche wird Thüringen erneut zum Schauplatz einer Propagandashow. Die AfD nutzt die Meldung über die Aberkennung des Doktortitels des Ministerpräsidenten Mario Voigt für ihre Zwecke. Beantragt wurde ein konstruktives Misstrauensvotum. Es ist klar ersichtlich, dass es dabei nicht darum geht, ernsthaft über Vertrauen in die Politik und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten zu sprechen. Vielmehr geht es, wie bereits am 5. Februar 2020, am 23. Juli 2021 und am 28. Oktober 2024, einzig und allein darum, die demokratischen Institutionen zu verunglimpfen, zu delegitimieren und die AfD als vermeintlich einzige vertrauenswürdige politische Kraft im Land darzustellen.

Halten wir kurz fest, was das bedeutet: Nach Artikel 73 der Landesverfassung kann der Landtag dem Ministerpräsidenten nur dann das Misstrauen aussprechen, wenn er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Der Vorschlag der AfD für das Amt des Ministerpräsidenten lautet Björn Höcke.

Für mich steht außer Frage, dass Die Linke niemals Björn Höcke oder einen anderen Faschisten zum Ministerpräsidenten wählen wird.

 

Das klingt nach einem Déjà-vu. Das Auslaufen des Stabilitätspakts im Sommer 2021 nutzte die AfD bereits für die Beantragung eines konstruktiven Misstrauensvotums gegen den damaligen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Heute wie damals gibt es viel Aufregung darüber, dass Faschisten faschistische Dinge tun. Das bedeutet nicht nur, wie letzte Woche Montag im Gespräch mit Martin Sellner, über faschistische Themen zu reden, sondern auch, die Säulen der Demokratie zu beschädigen und damit zu versuchen, das System selbst ins Wanken zu bringen. Während die CDU damals bei der Abstimmung nicht teilnahm und sich so einen schlanken Fuß machte, ist für mich klar, dass Enthaltung in dieser Situation keine Option sein kann. Faschisten muss man immer und überall mit einem klaren Nein begegnen.

Ein Nein zu Höcke ist nicht automatisch ein Ja zu Voigt. Was den konkreten Anlass betrifft, so ist festzuhalten, dass die Aberkennung des akademischen Titels von Mario Voigt das Vertrauen in ihn beschädigt hat. Andererseits wirft das Verfahren an der TU Chemnitz Fragen auf, wenn nach einer unabhängigen Begutachtung die Bewertungskriterien geändert werden. Insofern ist der Gang vor das Verwaltungsgericht nachvollziehbar, und es gilt, eine Entscheidung zunächst abzuwarten. Das bedeutet aber auch, dass bei einer Bestätigung der Entscheidung der TU durch das Gericht tatsächlich über Konsequenzen zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Amt des Ministerpräsidenten und in die Landesregierung gesprochen werden muss.

Welche Auswirkungen hat das Mißtrauensvotum?

Es lohnt sich zudem, einige Facetten hinter diesem Vorgang genauer zu betrachten, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Misstrauensvotums, der Aberkennung des Doktortitels und der Frage, was dies für das Vertrauen in Mario Voigt und die Politik der Landesregierung bedeutet.

Es war zu erwarten, dass die Meldung der TU Chemnitz wie eine Bombe einschlägt und eine erhebliche Dynamik entfaltet. Als Kommunikationswissenschaftler denke ich dabei sofort an die Kriterien der Nachrichtenwerttheorie aus dem ersten Semester, die sich hier beispielhaft anwenden lassen. Allerdings entsteht daraus ein Problem, wenn sich der mediale Fokus bei der Berichterstattung über die anstehende Plenarwoche und das Land Thüringen fast vollständig auf das konstruktive Misstrauensvotum verlagert. Andere Themen, Probleme und drängende Fragen der Menschen in Thüringen, auf die sie politische Antworten und Lösungen erwarten, spielen kaum noch eine Rolle.

Dieser Effekt ist regelmäßig zu beobachten, wenn vor Plenarsitzungen durch die Spielchen der AfD nur noch über die Wahlen zum Amt des Vizepräsidenten des Landtages oder die Blockade der Richter- und Staatsanwältewahlausschüsse gesprochen wird. Dann bleibt kein Raum mehr, um darüber zu sprechen, dass auch Anträge auf der Tagesordnung stehen, die sich mit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beim Strompreis beschäftigen. Dass auf Initiative der Fraktion Die Linke konkrete Maßnahmen für soziales Wohnen im Ausschuss beraten werden. Und dass die Landesregierung keine Antwort auf den Raubtierkapitalismus von Konzernen wie Zalando hat oder weiterhin zusieht, wie kleine und mittelständische Industriebetriebe Entscheidungen in fernen Konzernzentralen zum Opfer fallen. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Die AfD bestimmt mit ihrem Handeln die Agenda, doch diese Agenda hat nichts mehr mit konkreten Inhalten, Debatten, Maßnahmen oder Initiativen zur Verbesserung des Lebens der Thüringerinnen und Thüringer zu tun.

Woran misst sich Vertrauen?

Eine andere Frage ist, woran man eigentlich das Vertrauen misst. Wie bereits beschrieben, ist die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Person und das Amt bereits jetzt angekratzt und im Falle einer juristischen Bestätigung massiv beschädigt. Dennoch sollte die Frage nach dem Vertrauen in den Ministerpräsidenten und die Landesregierung auch an anderen Kriterien festgemacht werden. Zum Beispiel daran, ob und wie man sich an Zusagen hält, die im Rahmen politischer Aushandlungsprozesse getroffen wurden. Ein Beispiel dafür ist die Vereinbarung zur Einführung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres ab 2027. Obwohl diese oft aus den Reihen der Koalition infrage gestellt wurde, wurde sie doch eingehalten und wird nun umgesetzt. Andererseits wurde Vertrauen auch schon oft angekratzt, wenn gleichzeitig Vereinbarungen wie die Umsetzung einer Altschuldenhilfe für kommunale Wohnungsgesellschaften mit fadenscheinigen Argumenten durch den zuständigen Minister blockiert werden. Hinzu kommt die Personalpolitik der Landesregierung, die jeden Maßstab vermissen lässt, den die CDU in der letzten Legislaturperiode an andere angelegt hat. Vertrauen herzustellen oder zu verspielen ist deshalb nicht allein eine Frage von Titeln, sondern auch des politischen Alltags und Handelns.

Als Hochschul- und Wissenschaftspolitiker möchte ich zum Abschluss noch einen weiteren Blick auf die Debatte werfen. Die Diskussion um den akademischen Grad von Mario Voigt bietet Anlass, grundsätzlich über die Zugänge, Machtstrukturen und Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im akademischen System zu sprechen. Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen, lässt sich festhalten, dass es im Wissenschaftssystem auf der einen Seite Studierende und Promovierende gibt, die am Existenzminimum leben, monatelang auf BAföG warten, keine Stipendien erhalten oder nebenbei arbeiten müssen. Auf der anderen Seite gibt es Personen mit guten Netzwerken und entsprechendem ökonomischem Hintergrund, die mühelos durch die wissenschaftliche Laufbahn gehen, Titel erwerben und sich auf eine Karriere außerhalb der Wissenschaft vorbereiten können. Wieder andere Promovierende arbeiten in prekären Teilzeitstellen, übernehmen Lehrveranstaltungen, leisten zahlreiche Überstunden und kommen finanziell gerade so auf das Grundsicherungsniveau, während sie kaum Zeit für ihre Promotion haben. Die Verhältnisse im Wissenschaftssystem sind sozial ungerecht, und darüber lohnt es sich zu sprechen.

Aufbrechen von Machtstrukturen

Eine gute Grundlage für die Debatte in Thüringen bietet beispielsweise das „PhD Survey“ der Promovierendenvertretung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (https://www.dr.uni-jena.de/462/phd-survey). Die Befragung von Promovierenden an der Universität Jena in den Jahren 2023 bis 2025 kommt zu dem Ergebnis: „Die Betreuungssituation ist oft intransparent, zufällig und von Machtungleichgewichten geprägt.“[1]Daraus leiten die Befragten berechtigte Forderungen nach verbindlichen und qualitätsgesicherten Betreuungsvereinbarungen ab. Solche Maßnahmen wurden bereits 2018 unter der rot-rot-grünen Landesregierung im Hochschulgesetz mit der „Qualifizierungsvereinbarung“ verankert, die individuell abzuschließen ist. Die Umsetzung an den Hochschulen findet jedoch noch nicht ausreichend statt, wie persönliche Gespräche mit Promovierenden zeigen. Ebenso stellt die Promovierendenvertretung treffend fest: „Im Bereich der sozialen und arbeitsrechtlichen Bedingungen wird der hohe Anteil unsicherer Beschäftigungsverhältnisse kritisiert. Gefordert wird eine Mindestvertragslaufzeit, die sich an der geplanten Promotionsdauer orientiert, sowie eine Gleichstellung von Promovierenden mit Stipendium und angestellten Promovierenden in sozialen und arbeitsrechtlichen Belangen.“[2]

In diesem Jahr hat die Landesregierung im Rahmen der Weiterentwicklung der Hochschulrahmenvereinbarung auch Anpassungen am Thüringer Hochschulgesetz angekündigt. Dies wäre ein passender Anlass, sich mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Promovierende und dem Aufbrechen von Machtstrukturen zu befassen. So könnte man der immer wiederkehrenden Debatte über die Qualität von Abschlussarbeiten sowie der Rolle von Netzwerken und sozialem beziehungsweise ökonomischem Kapital beim Erwerb akademischer Titel systematisch nachgehen anstatt nur wenige Tage lang einzelne Einzelfälle ohne Ergebnis zu diskutieren.

 

[1]www.dr.uni-jena.de/462/phd-survey

[2] Ebd.