Angriff mit dem Unternehmensrecht: EU Inc. gegen die Beschäftigten
Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat sich nicht nur zum Ziel gesetzt, die EU massiv aufzurüsten, sie will auch alles dafür tun, dass europäische Unternehmen „wettbewerbsfähiger“ werden, um im globalen Machtkampf gegen die USA und China zu bestehen. Zu diesem Zweck kündigte von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2025 an, dass Europa vereinfachte Regeln für innovative Unternehmen einführen würde. Ein zentraler Schritt dazu ist das sogenannte „28. Regime“ mit einer europaweit einheitlichen Unternehmensform, der „EU Inc“. Die soll es Unternehmen ermöglichen, im gesamten Binnenmarkt ohne viel Regulierung nahtlos zu operieren. Im Klartext heißt das: mehr Bewegungsfreiheit für das Kapital auf Kosten der Beschäftigten. Noch bis Ende 2026 will die Kommission dazu eine Einigung zwischen den europäischen Institutionen erreichen.
Wettbewerb der Regelsysteme: EU Inc. als deregulierte Alternative
Mit dem Konzept des „28. Regimes" möchte die Kommission eine aus ihrer Sicht wachstumshemmende Fragmentierung des EU-Binnenmarktes bekämpfen. Ihr Gegenmittel ist einfach: Parallel zu den 27 nationalen Gesellschaftsrechten mit eigenen Unternehmensformen, wie der deutschen GmbH oder der französischen SARL, soll ein 28. Gesellschaftsrecht gelten, das eine EU-weit einheitliche Unternehmensform definiert. Unternehmen könnten frei wählen, ob sie sich nach nationalem Recht (etwa als GmbH) oder nach diesem neuen EU-Recht als „EU Inc.“ gründen und betreiben wollen. Entgegen der Rhetorik, die zunächst auf die Förderung flexibler, grenzüberschreitend operierender Startups abzielte, soll diese Möglichkeit im aktuellen Vorschlag der Kommission allen Unternehmen in der EU offenstehen. Die Lobbytätigkeit von Unternehmensverbänden wie BusinessEurope bis zu Tech-Konzernen wie Google und Amazon zeigt hier ihre Wirkung.
Die Rahmenbedingungen für die neue EU Inc. sollen dabei so unkompliziert wie möglich sein. Dazu gehören eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden zu minimalen Kosten, der Verzicht auf Mindestkapitalanforderungen, europaweit einheitliche Gründungsformulare, der Wegfall von Notariatspflichten und die freie Wahl des Firmensitzes in der EU - unabhängig vom Ort der eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit. Wird eine solche ultraliberale Alternative als Wahloption neben die bestehenden nationalen Unternehmensformen und Rechtssysteme gestellt, ist klar, wohin der daraus resultierende Wettbewerbsdruck führen wird: Unternehmen werden geradezu eingeladen, durch die freie Wahl des Firmensitzes soziale Standards, Mitbestimmungsrechte, Steuerpflichten und sonstige national unterschiedliche Regeln zu umgehen.
Heftige Kritik von Gewerkschaften und Verbänden
Das Vorhaben der Kommission stößt entsprechend auf breite Kritik. So warnt die Bundesnotarkammer, dass die einheitlichen und scheinbar einfachen Gründungsregeln angesichts sehr unterschiedlicher Unternehmensrealitäten in der konkreten Anwendung zu vielen Komplikationen und absehbaren Streitfällen führen können. Vor allem die Gewerkschaften – sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten – äußern grundsätzliche Kritik an den Plänen. Der DGB nennt den Entwurf einen „Angriff auf Rechte der Beschäftigten“. Nationale kollektive Arbeitsrechte und insbesondere die Unternehmensmitbestimmung würden ausgehöhlt. Das wichtigste Argument der Gewerkschaften ist die Gefahr eines Wettlaufs nach unten. Wenn Unternehmen ihren Firmensitz in einem Mitgliedstaat mit schwacher Mitbestimmung registrieren können, während sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit in einem Land mit starken Arbeitnehmerrechten ausführen, entsteht ein Anreiz, die schwächsten Standards zu wählen.
In ähnlicher Weise besteht die Gefahr, dass durch die Gründung von EU-Inc.-Briefkastenfirmen Steuerpflichten umgangen werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Einführung sogenannter „Employee Stock Option Plans“ (ESOPs) im Rahmen der EU Inc., also Aktienoptionen des Unternehmens, die als Lohnbestandteil ausgegeben werden sollen. Abgesehen davon, dass Aktienoptionen niemals einen Teil des Lohns ersetzen sollten, ist deren Einführung gerade für Unternehmen, die im Schnellverfahren und ohne viel Kontrolle sowohl gegründet als auch wieder aufgelöst werden können, hochproblematisch. Die Beschäftigten könnten so auf Aktien sitzenbleiben, die sich schnell als wertlos herausstellen.
Das 28. Regime ergänzt den EU-Binnenmarkt als Mechanismus zur Deregulierung des sogenannten „europäischen Sozialmodells“ um ein weiteres Instrument. Schon zuvor gab es gescheiterte Versuche, in diesem Zusammenhang eine EU-weit einheitliche Unternehmensform einzuführen. Mit der EU Inc. nimmt die von der Leyen-Kommission dieses Projekt wieder auf, um der jahrzehntelangen Wettbewerbsorientierung der EU neuen Schwung zu geben. Es ist klar, dass dieser Angriff auf die Interessen der Beschäftigten in der EU vereitelt werden muss.
So kann Die Linke in Brüssel hier Einfluss nehmen:
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Als Schattenberichterstatterin im Beschäftigungsausschuss (EMPL) arbeitet Özlem Demirel an der Stellungnahme des Ausschusses mit. Dort macht sie nicht nur unsere grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens deutlich, sondern setzt sich auch dafür ein, dass konkrete Verbesserungen beim Schutz der kollektiven und individuellen Arbeitsrechte, bei der betrieblichen Mitbestimmung und in den anderen Problemfeldern erreicht werden.
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Die vollständige Gesetzesvorlage wird im JURI-Ausschuss verhandelt. Mit den Fraktionskolleg:innen dort stimmen wir uns zum Thema ab (zuständig für The Left ist Arash Saeidi von LFI aus Frankreich).
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Mit der Linken im Bund sowie den anderen linken Parteien auf nationaler Ebene, aber auch den Gewerkschaften und weiteren Bündnispartnern, tragen wir dazu bei, die Auseinandersetzung um das 28. Regime/ EU Inc. nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch in den Mitgliedstaaten koordiniert zu führen.