Erbschaftsteuer: Keine Ausnahmen für Unternehmen und Immobilien!

Die CSU möchte, dass diese Luxusvilla steuerfrei vererbt werden kann

Deutschland paradox: Je mehr jemand erbt, desto weniger Steuern muss er zahlen. Grund dafür sind gewollte Ausnahmen im Steuerrecht. Die Linke fordert, diese Schlupflöcher endlich zu schließen.

Die bayerische Staatsregierung zieht gegen die Erbschaftssteuer vor das Bundesverfassungsgericht. Die Erzählung der CSU klingt dramatisch: Man müsse die armen Erben vor dem Ruin bewahren. So seien Immobilien heute teils dreimal so viel wert wie 2009, als die steuerlichen Freibeträge festgesetzt wurden. Deshalb müssten viele Kinder das geerbte Elternhaus verkaufen, nur um den Fiskus zu bedienen. Doch diese Geschichte entpuppt sich als Märchen. Wer das geerbte Haus selbst bezieht, zahlt in der Regel gar keine Erbschaftssteuer. Es sei denn, es handelt sich um eine Luxusvilla mit mehr als 200 Quadratmetern Wohnfläche – doch selbst dann wird nur der über der 200er-Grenze liegende Teil versteuert.

Wer hingegen allein durch die Wertsteigerung auf dem überhitzten Immobilienmarkt sein Erbe verdreifacht hat, der kann auch Steuern zahlen, finden wir. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit hat sich die konkreten Zahlen angeschaut und kommt zu dem Schluss: „Die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf vermietete Wohnimmobilien kann in der Regel problemlos aus den laufenden Mietgewinnen gezahlt werden.“ Oft wäre es sogar möglich, so das Netzwerk, „die Mieten nach dem Erbfall spürbar zu senken, ohne die Finanzierung der Steuer zu gefährden“.

Je größer das Erbe, desto geringer die Steuerlast

Die eigentliche Ungerechtigkeit im aktuellen Erbschaftssteuerrecht liegt in der geltenden Formel: Je größer das Erbe, desto geringer die prozentuale Steuerlast. Wer nicht ein einzelnes Haus erbt, sondern gleich 200 Wohnungen, profitiert von Steuervergünstigungen. Noch schlimmer: Wer Unternehmen im Wert von über 26 Millionen Euro erbt, kann sich fast komplett von der Steuer befreien lassen. Denn ab 26 Millionen Euro greift die gesetzliche Verschonungsbedarfsprüfung.

Die Logik dahinter: Kann der Erbe oder Beschenkte die Steuern nicht aus seinem verfügbaren Privatvermögen zahlen, entlässt der Staat ihm die Steuern. Das öffnet gigantische Schlupflöcher: So erhielt Springer-Chef Mathias Döpfner im Jahr 2020 von Friede Springer ein Aktienpaket im Wert von rund einer Milliarde (!!!!) Euro als Schenkung, das er mithilfe der Verschonungsbedarfsprüfung fast steuerfrei bekam. Während Döpfners „Bild“ gegen die „Einwanderung in die Sozialsysteme“ hetzt, missbraucht der Chef eine Gesetzeslücke, um sich vor der Finanzierung eben dieser Sozialsysteme zu drücken. 

Mehrheit will höhere Steuern für Reiche

Deshalb hat die Mehrheit der Bevölkerung für diese Privilegien kein Verständnis: Laut Umfragen fordern mehr als 60 Prozent der Menschen im Land, dass große Erbschaften deutlich höher besteuert werden müssen als kleine. Auch Ines Schwerdtner gehört dazu: „Deutschland ist ein Steuerparadies für Großerben. Deshalb müssen wir die Schlupflöcher für Millionäre und Milliardäre schließen. Schluss mit den Steuervergünstigungen bei großen Unternehmenserbschaften! Um das Erbschaftssteuerrecht endlich gerecht zu gestalten, fordert Die Linke eine grundlegende Reform:

Schlupflöcher konsequent schließen: Privilegien und Ausnahmen für riesige Unternehmensvermögen sowie große Wohnungsbestände müssen ersatzlos gestrichen werden.

Streckung statt Streichung: Um Liquiditätsprobleme bei der Übergabe von Betrieben zu verhindern, soll die Steuerschuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren gestreckt oder alternativ in Form von Unternehmensanteilen an den Staat gezahlt werden können.

Gerechter, progressiver Steuertarif: Einführung eines geringen Eingangssteuersatzes von sechs Prozent, der bei großen Erbschaften (zuzüglich Freibetrag) ab drei Millionen Euro stufenweise auf bis zu 60 Prozent ansteigt.

Gleichbehandlung aller Lebensmodelle: Gleiche Freibeträge für alle Menschen, unabhängig vom Familienstand. Der Freibetrag soll künftig einheitlich 200.000 Euro betragen – auch für Nicht-Verheiratete und nicht näher Verwandte.