Neues Jahr: Keine Zuversicht mit der neuen Grundsicherung

 

Neues Jahr, neues Glück. Mit dem Jahreswechsel verbindet sich oft Hoffnung auf Besserung. Auch Bundeskanzler Merz, betont in seiner Neujahrsansprache für das Jahr 2026: „[…] Lassen wir uns auch in 2026 von Zuversicht und Glauben an unsere eigene Kraft leiten.“ Diese eigene Kraft heißt für ihn: Ergebe dich den Regeln der „neuen Grundsicherung“, sonst wird es eisig für dich. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Wer nicht spurt, bekommt zukünftig weniger Geld oder gar keines mehr. Die Wohnung bleibt unbezahlt. Der Magen leer. Dies bedroht nicht nur Erwerbslose, sondern auch Beschäftigte, die unerwartet in Arbeitslosigkeit geraten. Merz und seine scheinbar christliche Union folgen dem polarisierenden Ruf der Gesellschaft, dass Schmarotzer bestraft werden müssen. Bei den derzeitigen steigenden Arbeitslosenzahlen kann es täglich jeden treffen. Ein Jahr Arbeitslosigkeit ist schnell vorbei. Selbst wer länger Arbeitslosengeld I bezieht, weil er älter ist, wird spüren, dass das Alter durchaus ein Vermittlungshemmnis ist. Und schon droht das Jobcenter. Plötzlich ist die bisher angemietete Wohnung zu teuer, das Auto zu wertvoll, das angesparte Vermögen zu hoch, die abgeschlossene Lebensversicherung nicht mehr sicher und der geplante Urlaub unfinanzierbar. Gedanken, die jede:r der gerne vor sich herschiebt. Gedanken, die die Union wissentlich verschweigt. Besonders betroffen sind Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die unter den Folgen still leiden. Sie können sich nicht wehren. Starke Eltern haben vielleicht noch die Kraft ausgleichend zu wirken. Das kostet jedoch viel Energie. In diesem Moment ist der zitierte Merz-Satz ein Hohn für alle Menschen in der neuen Grundsicherung. Er wirkt wie ein Schlag ins Gesicht.

Widerspruch zu den Grundwerten der Union

In den Grundwerten der CDU heißt es u.a.: „Gerechtigkeit ermöglicht allen Menschen, ihre Fähigkeiten zu entfalten und angemessen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben: Frauen und Männer, Junge und Alte, Starke und Schwache, Leistungsträger und Bedürftige.“ Neben der Gerechtigkeit betonen sie die unantastbare Würde des Menschen. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe leitete aus dem Grundgesetz das Recht auf ein Existenzminimum ab – unabhängig von Leistungsbereitschaft oder Anpassungsfähigkeit. Dabei beriefen sie sich nicht darauf, dass dieses nur für willige, leistungsstarke und folgsame Leistungsberechtigte gilt. Das Grundgesetz und die damit verbundene unantastbare Würde des Menschen gilt gleichermaßen für alle. Ein Existenzminimum gilt somit für alle. Eine Kürzung auf null und damit die Gefahr eine Wohnungslosigkeit hervorzurufen, ist menschenunwürdig und unchristlich. Mit dem Rückschritt der Union zu Hartz IV haben sie das Misstrauen gegenüber allen Leistungsberechtigten erneut aktiviert. Die Rückkehr zu restriktiven Regelungen wie bei Hartz IV hat weder die Arbeitslosigkeit gesenkt noch die Wirtschaft gestärkt. Vielmehr wurden Menschen durch Druck und fehlende Förderung in prekäre Situationen gedrängt. Nachhaltige Lösungen wären gezielte Förderung, bezahlbarer Wohnraum und ausreichende finanzielle Unterstützung, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die derzeitige Politik der Union entfernt sich von ihren eigenen Ansprüchen an Menschlichkeit und Solidarität.