Kulturpolitik

Schutzschirm für die Kultur

Auch für Festivals und Künstler*innen gab es Geld

„Berlin lässt seine Kunst- und Kulturlandschaft nicht allein mit den Folgen der Coronavirus-Pandemie“, stellte Berlins Kultursenator Klaus Lederer frühzeitig (DIE LINKE) klar. Der Senator ließ seinen Worten auch Taten folgen und die Kulturschaffenden nicht im Regen stehen. Dabei gab es Geld nicht nur für die etablierten Spielstätten und großen Bühnen, sondern eben auch für Soloselbstständige, freiberufliche Künstler*inne und kleine Kulturbetriebe. Im Rahmen des Programms “Soforthilfe II“ konnten sie bis zu 9.000 Euro und kleinere Unternehmen bis zu 15.000 Euro für Betriebskosten beantragen. Zwischen dem 27. März 2020 und 01. April 2020 konnten zudem 5.000 Euro aus Landesmitteln zur Deckung von Einnahmeausfällen beantragt werden. Über die Soforthilfe II hat Berlin seit dem 27. März 2020 in kurzer Zeit bereits an ca. 270.000 (Stand: 13. Mai 2020) Corona-geschädigte Unternehmen, Freiberufler*innen und Selbstständige Gelder ausgezahlt, darunter auch eine große Anzahl Künstler*innen und Kulturschaffende.

Hilfe kam schnell und unbürokratisch

Dabei wird in Berlin geklotzt und nicht gekleckert: Die Soforthilfe II hat ein Gesamtvolumen von bis zu 300 Millionen Euro und wurde inzwischen in das einheitliche Bundesprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmer überführt, aus dem bis zum 31. Mai 2020 weitere Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Das Programm wurde von Kulturschaffenden als „effektiv, schnell und unbürokratisch“ bewertet. Doch nicht allen konnte geholfen werden. Das von der Bundesregierung am 3. Juni 2020 angekündigte Programm für Überbrückungshilfen sieht leider nur die anteilige Erstattung von „fixen Betriebskosten“ vor. Zur Deckung der Kosten ihres Lebensunterhalts werden (Solo-)Selbständige auf Hartz IV verwiesen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa teilt die Kritik, dass dieses Verfahren unnötig bürokratisch und nicht sachgerecht ist, etwa durch die Prüfung von Bedarfsgemeinschaften. Doch nicht nur für die ”Kleinen“ gab es Hilfe vom Senat. Berliner Kultureinrichtungen und -betriebe, die mehr als 10 Beschäftigte haben und die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, konnten Gelder aus dem “Soforthilfepaket IV“ beantragen. Antragsberechtigt waren etwa private Museen, Theater, Musiktheater, Clubs, Festivals und Kinos.

Programme sollen verlängert werden

Die Höhe der Soforthilfe betrug grundsätzlich bis zu 25.000 Euro. In begründeten Einzelfällen konnte eine Soforthilfe von mehr als 25.000 Euro beantragt werden - bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Mit diesen Zuschüssen sollten jene Kultur- und Medienbetriebe unterstützt werden, bei denen die Aufnahme von Krediten nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Anträge konnten vom 11. bis 15. Mai 2020 in einem online-basierten Verfahren bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Die Entscheidung über einen Zuschuss erfolgt auf Basis der Relevanz für das Kulturleben und den Medienstandort in Berlin. Derzeit plant der Senat, das im Mai aufgelegte Soforthilfeprogramm noch mal um jeweils zweimal drei Monate zu verlängern. Clubs seien mittlerweile als Kulturorte anerkannt und die Stadt wisse, was sie an ihnen habe, betonte Lederer gegenüber Inforadio RBB. „Ich versuche alles zu tun, damit sie überleben, aber ich kann natürlich keine Garantie abgeben. Wenn wir jetzt nicht helfen, dann stehen wir am Ende mit einer sehr, sehr armen Kulturlandschaft da.“