Paragraf 219a: Ein mittelalterliches Frauenbild

Der Bundesrat hat eine Streichung des Paragrafen 219a abgelehnt. Die Mehrheit der Ministerpräsidenten hält an der Regelung fest.

March 20, 2021, Munich, Bavaria, Germany: Graffiti demanding an end to the archaic 218 and 219a anti-abortion laws in Ge

Der Bundesrat hat eine Streichung des Paragrafen 219a abgelehnt. Einen entsprechenden Entschließungsantrag der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen, der eine Abschaffung vorsah, lehnte die Mehrheit der Bundesländer ab.

Ein sozialer und gesundheitspolitischer Skandal[1], findet die LINKE. "Der Paragrapph 219a steht für ein Frauenbild aus dem Mittelalter“, sagt die LINKE Spitzenkandidatin Susanne Hennig-Wellsow.

Das aktuelle Gesetz besagt nämlich, dass eine Abtreibung in Deutschland in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft grundsätzlich verboten, aber unter bestimmten Umständen straffrei ist. Dazu gehört, dass sich die schwangere Person zuvor in einer Beratungsstelle beraten lässt, die ihr dann eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Der Paragraf 219a bestraft Ärztinnen und Ärzte, die sachlich und medizinisch detailliert über solch einen Abbruch informieren.

Die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (LINKE) hatte im Vorfeld der Abstimmung bereits betont: „Der Paragraf 219a StGB hat im Strafgesetzbuch längst nichts mehr zu suchen.“ Ärztinnen und Ärzte müssten über die Methoden, die sie bei einem Abbruch anwenden, aufklären und Frauen müssten sich darüber online informieren können. Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stünden, seien solche Informationen auf den Webseiten von Ärztinnen und Ärzten wichtig.

„Ein solcher Paragraph ist nicht reformierbar, er gehört abgeschafft[2]. Dass sich konservative Landespolitiker weiter für diesen Paragraphen einsetzen, verdeutlicht einmal mehr, dass sie unfähig sind, Politik für eine gerechtere Zukunft zu gestalten", sagte Hennig-Wellsow

Auslöser für die Debatte vor rund drei Jahren war ein Gerichtsurteil: Das Amtsgericht Gießen verurteilte Ende 2017 die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe. Abtreibungsgegner hatten entdeckt, dass sie auf ihrer Website auf das Angebot von Abbrüchen hinweist, und Hänel angezeigt. Die Ärztin machte ihren Fall öffentlich. Inzwischen liegt er beim Bundesverfassungsgericht, eine Entscheidung steht noch aus.

Immer mehr Ultrakonservative, Rechte und christliche Fundamentalit:innen machen sich in ganz Europa und den USA dafür stark, Menschen das Recht auf Schwangerschaftsverhütung und Abbruch zu nehmen.

Links:

  1. https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/srgr-sexuelle-und-reproduktive-gesundheit-und-rechte/
  2. https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/schwangerschaftsabbruch/