CDU-Amigos bringen Mietendeckel zu Fall

Karlsruhe füttert die Miethaie

Die Zahlen sind eindeutig: 71 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten den Berliner Mietendeckel; bei Mieter:innen liegt die Zustimmungen gar bei 81 Prozent. Das hinderte den Berlin CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak aber nicht daran, zusammen mit seinen Kollegen von CDU/CSU und FDP, nach Karlsruhe zu ziehen, um den Deckel zu Fall zu bringen. Mit Erfolg: „Nun herrscht auf dem Berliner Wohnungsmarkt endlich wieder Rechtssicherheit“, jubelte Luczak am Donnerstag auf seiner Facebook-Seite. Denn der Kampf gegen den Mietendeckel ist für den Anwalt eine ganz persönliche Angelegenheit. Schließlich ist sein Kollege Wolfgang Spoerr einer der beiden Prozessbeauftragten. „Er arbeitet wie Luczak für die Berliner Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller und soll gemeinsam mit einem Juristen von der Universität Bayreuth das Normenkontrollverfahren gegen den Mietendeckel betreuen, das von CDU/CSU und FDP betrieben wird“, wunderte sich die „Berliner Zeitung“. Amigos helfen einander, das weiß man nicht nur in der CSU.

800 000 Euro erhielt die Berliner CDU von einem Baulöwen

Auch die Berliner CDU freute sich über das Urteil aus Karlsruhe: „Das Bundesverfassungsgericht hat die rot-rot-grüne Mietertäuschung gestoppt“. Für die Berliner Union hatte sich der Kampf gegen den Mietendeckel auch finanziell gelohnt. So bedankte sich der Baulöwe Christoph Gröner mit zwei Großspenden von insgesamt 800 000 Euro bei der CDU. Selbst der Staatsrechtler Ulrich Battis fand das anstößig: „Wenn ein Landesverband einer Partei von einem Immobilienunternehmer 800.000 Euro für Fragen der Baupolitik erhält, muss er damit rechnen, dies von der Konkurrenz und der Presse vorgehalten zu bekommen. Das höchste Gut der Politik ist die Glaubwürdigkeit und die leidet.“
Wie dem auch sei: Karlsruhe hat den Deckel kassiert, wenn auch mit einer fragwürdigen Begründung: Der Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm. Dass diese Mietpreisbremse völlig wirkungslos ist, interessierte die Richter nicht.

Wie geht es nun weiter?

Für die Berliner LINKE ist das Urteil „Ansporn, unseren Kampf um bezahlbare Mieten und lebenswerte Städte gemeinsam mit den stadtpolitischen Initiativen weiterzuführen. Wenn Berlin keinen Mietendeckel erlassen darf, brauchen wir einen Mietendeckel auf Bundesebene!“. Die Berliner Genoss:innen wollen demnach „weiter nach kreativen Möglichkeiten suchen und alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um in Berlin die Mieten zu drosseln. Wir werden uns weiter für Ausweitung des Bestands an öffentlichen und gemeinwohlorientierten Wohnungen durch die Rekommunalisierung möglichst vieler Wohnungen, Milieuschutz und bezahlbaren Neubau einsetzen“.

Auch Caren Lay, die wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, forderte am Donnerstag: "Der Mietendeckel muss jetzt durch den Bundestag kommen, denn der ist zuständig". Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte auch dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ neuen Schwung verleihen. Die Initiative will durch einen Volksentscheid etwa 240.000 Wohnungen von Immobilienkonzernen vergesellschaften.

Doch ist auch das am Ende verfassungswidrig? Nein, meinen die Aktivist:innen: „Unsere Forderung steht auf einem sicheren juristischen Fundament. Die gesamte juristische Kommentarliteratur, einschließlich Gutachten der wissenschaftlichen Dienste von Bundestag und Abgeordnetenhaus sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, bestätigt die juristische Zulässigkeit des Enteignungs-Volksbegehrens.“

Zumindest in Berlin geht der Kampf also weiter!