Vorbild Norwegen: Mehr Steuergerechtigkeit durch Transparenz

Euroscheine in einem Briefumschlag

Unser Autor fordert ein öffentliches Steuerregister für Deutschland. Nur so wird nachvollziehbar, welche Einkommen wie besteuert werden und wer von Vergünstigungen profitiert. Das zwingt Reiche und Unternehmen zu mehr Ehrlichkeit.

Über Steuern wird viel diskutiert. Doch wer am Ende tatsächlich wie stark belastet wird, bleibt oft im Dunkeln. Wir alle zahlen Steuern und wir kennen vielleicht Steuersätze, Freibeträge und allgemeine Statistiken zum Steueraufkommen. Wie die Regeln aber im Einzelnen wirken und wem sie besonders zugutekommen und wem nicht, lässt sich öffentlich für uns nicht nachvollziehen. Steuern unterliegen in Deutschland quasi dem Beichtgeheimnis.

Das ist ein demokratisches Problem und eine kulturelle Frage. Steuerpolitik entscheidet darüber, wie die Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern und öffentlicher Infrastruktur am Ende bezahlt wird und von wem. Sie verteilt Lasten und begünstigt bestimmte Tätigkeiten und Ausgaben. Wer Steuergerechtigkeit fordert, muss deshalb auch fragen, wie diese Entscheidungen überprüfbar werden.

Ein öffentliches Steuerregister kann zeigen, welche Einkommen wie besteuert werden und wer von Vergünstigungen eigentlich wie profitiert. Damit lassen sich Privilegien aufdecken, aber auch Vorwürfe entkräften oder bestätigen. Die politische Auseinandersetzung bekäme faktisch mehr Substanz und Kontrolle. Und zudem gilt das Gleiche, das uns die Verfechter*innen von staatlicher Überwachung immer entgegenhalten: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

Um welche Steuerdaten geht es?

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Vollständige Steuererklärungen von Privatpersonen gehören nicht eins zu eins an die Öffentlichkeit. Angaben über Krankheit, Pflege, Unterhalt, Religion oder Gewerkschaftsbeitrag müssen geschützt bleiben. Alles andere, gerade auch steuerlich anrechenbare Spenden, sollte aber zur demokratischen Kontrolle öffentlich sein.

Für alle abgeschlossenen Steuerjahre sollte es also ein Register geben, das Einkünfte nach den sieben gesetzlichen Einkommenskategorien, darstellt: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige bzw. nicht selbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Hinzu kämen die Summe dieser Einkünfte, das zu versteuernde Einkommen und die festgesetzte Einkommensteuer sowie enthaltene Steuerermäßigungen in Kategorien nach Einkommensteuergesetz, wie z.B. energetische Sanierung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Parteispenden oder Belastung durch Erbschaftssteuer.1[1]

Ob jemand sein Einkommen als Angestellter verdient, mit einem Unternehmen erwirtschaftet oder aus Kapitalanlagen bezieht und welche Steuerermäßigungen angewendet werden, ist für die Verteilungsfrage entscheidend. Die Zahlen müssen deshalb vergleichbar aufbereitet werden und auch gesondert besteuerte Kapitalerträge sowie wirtschaftliche Steuervergünstigungen berücksichtigen.

Wie funktioniert es? Norwegen macht es vor.

In Norwegen sind zentrale Angaben zu Einkommen, Vermögen und Steuern öffentlich zugänglich. Wer Daten anderer Personen abruft, muss sich identifizieren. Von Abfrage Betroffene können sehen, wer ihre Angaben eingesehen hat. Die Zahl der Abfragen ist begrenzt.2[2]

Deutschland könnte daran anknüpfen: Jede*r erhält Zugang über die Online-Ausweisfunktion, jede Abfrage wird protokolliert und die Abgefragten automatisch informiert, und technische Grenzen für Massenzugriffe sowie ein Verbot kommerzieller Weiterverarbeitung sind zwingend. Ob es für bestimmte Personen Ausnahmen geben kann und wie mit möglichem Missbrauch umzugehen ist, muss entsprechend evaluiert und dann geregelt werden. 

Auch Schweden macht bestimmte Steuerdaten öffentlich.3[3] Das hier im Detail auch noch auszuführen, führt im Rahmen des Artikels zu weit. Aber Steueröffentlichkeit ist also innerhalb der Europäischen Union und der Grenzen der DSGVO möglich. Selbst wenn nicht alles auf Deutschland übertragbar ist, so sind das doch sehr gute Beispiele für Steuertransparenz und -demokratie in Europa.

Wissen ist Macht

Das norwegische Model zeigt, dass Transparenz etwas bewirkt. Eine Untersuchung von Bø, Slemrod und Thoresen zu den Folgen des erleichterten Internetzugangs zu Steuerdaten belegt das. Durch die Transparenz stiegen die deklarierten Einkommen von Unternehmern beim Finanzamt um etwa drei Prozent stärker als in den Vergleichsgebieten ohne die Möglichkeit von öffentlicher Einsicht in die Steuerdaten. Ein Hinweis darauf, dass öffentliche Kontrolle die vollständige Angabe von Einkommen fördern kann und am Ende zu mehr Steuergerechtigkeit und auch zu mehr Steueraufkommen führt. 4[4]

Ein Arbeitspapier von Carvalho und Vattø aus dem Jahr 2026 zum Gender Pay Gap zeigt einen weiteren Effekt: Der innerbetriebliche Lohnabstand zwischen Männern und Frauen* verringerte sich durch den erleichterten Zugang um 2,2 Prozentpunkte beziehungsweise 8,7 Prozent, vor allem durch steigende (Frauen*-)Löhne und das in einem Land, in dem der Pay-Gap deutlich kleiner als in Deutschland ist. Besonders profitierten Frauen*, die den Arbeitsplatz wechselten.5[5]Solche Ergebnisse machen schon deutlich: Wissen über Einkommen ist eine Machtressource. Es kann Beschäftigte stärken und bestehende Ungleichheiten verändern.

Auch in der deutschen Wissenschaft gibt es dazu Stimmen, Sven Altenburger begründet Steueröffentlichkeit auch als Mittel gegen die Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht. Sein Vorschlag nimmt besonders Reiche und große Unternehmen in den Blick.6[6] Wie weit Steueröffentlichkeit bei unterschiedlichen Einkommen und Vermögen reichen sollte, gehört deshalb auch hier zur Debatte, auch wenn ich denke, dass das norwegische Modell auch für Deutschland der bessere Weg wäre.

Grundrechte schützen, Kontrolle ermöglichen

Die rechtlichen Hürden sind in Deutschland vor allem historisch gewachsene Privilegien, diese sind aber nicht in Stein gemeißelt. Das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung schützt Informationen, die Menschen dem Finanzamt offenlegen müssen. Oft wird bei Diskussionen auch die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Flick-Untersuchungsausschuss vorgeschoben. Obwohl diese zwar die Bedeutung dieses Schutzes betont, aber auch klargestellt, dass das Steuergeheimnis eben kein Grundrecht ist. Auch das echte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wäre zwar zu beachten, aber kein großes Hindernis. 7[7] Das von mir vorgeschlagene Register bräuchte eine klare gesetzliche Grundlage und müsste natürlich verhältnismäßig im Sinne des Grundgesetzes in der Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse sein.

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium stellt ebenfalls fest, dass das Steuergeheimnis keinen Verfassungsrang besitzt. Zugleich diagnostiziert er erhebliche Wissensdefizite über die Wirkung des Steuersystems und fordert bessere Forschungsmöglichkeiten.8[8] Die Einführung eines öffentlichen Steuerregisters sollte schrittweise erfolgen und wissenschaftlich begleitet werden.

Transparenz im solidarischen Staat

Eigentlich klar: Transparenz allein macht erst mal kein Steuersystem gerecht. Sie hilft aber, seine Ergebnisse zu prüfen und Regeln gezielt zu verändern. Darin liegt auch ein Stück demokratischer Freiheit: Bürgerinnen und Bürger gewinnen die Möglichkeit, Verteilungsentscheidungen besser zu beurteilen und zu beeinflussen.

Gelten für einflussreiche Gruppen andere Regeln? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Überprüfbare Informationen können Ungleichbehandlung aufdecken und falsche Behauptungen entkräften. Darauf lässt sich demokratisches Vertrauen aufbauen. Etwas, was in der aktuellen Lage in Deutschland ein seltenes Gut ist.

Ein solidarischer Staat verlangt zu Recht, dass Menschen zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben beitragen. Er sollte ihnen auch ermöglichen zu erkennen, wie diese Lasten verteilt werden, zwischen ihnen und ihren Chefs, aber demokratisch auch unter Nachbarn.

Eine Demokratie braucht Steuergerechtigkeit und Steuergerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.

Verweise:
§ 2 Einkommensteuergesetz: Einkunftsarten und Besteuerungsgrößen[9]. Steuerermäßigungen gemäß §§34/35 EStG[10]

2 Norwegische Steuerverwaltung: Search the tax lists[11].

3 Skatteverket: Offentliga och sekretessbelagda uppgifter.[12]

4 Bø, Erlend E.; Slemrod, Joel; Thoresen, Thor O. (2015): Taxes on the Internet: Deterrence Effects of Public Disclosure. American Economic Journal: Economic Policy 7(1), 36–62[13]. DOI: 10.1257/pol.20130330.

5 Carvalho, Cristiano C.; Vattø, Trine E. (2026): Does Tax Transparency Influence Wage Setting? Evidence on Gender Gaps. Statistics Norway, Discussion Paper 1033[14].

6 Altenburger, Sven (2025): The case for tax publicity. European Journal of Political Theory[15]. DOI: 10.1177/14748851251327157.

7 Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100 – Flick-Untersuchungsausschuss, S. 139–140 zur Schutzfunktion des Steuergeheimnisses und S. 142–144 sowie Leitsatz 5 b zum Verhältnis zu den Grundrechten. Entscheidungstext[16]. Das Urteil betrifft die Aktenvorlage an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter Wahrung des Geheimschutzes; es entscheidet nicht über ein öffentliches Steuerregister. Ergänzend: Jonas Schnelling, Struktur und Verfassungsrang des Steuergeheimnisses[17], ZJS 3/2023, S. 409–418.

8 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, Notwendigkeit, Potenzial und Ansatzpunkte einer Verbesserung der Dateninfrastruktur für die Steuerpolitik (2020); Kurzfassung im BMF-Monatsbericht Januar 2021[18].

1 § 2 Einkommensteuergesetz: Einkunftsarten und Besteuerungsgrößen[19]. Steuerermäßigungen gemäß §§34/35 EStG[20]

2 Norwegische Steuerverwaltung: Search the tax lists[21].

3 Skatteverket: Offentliga och sekretessbelagda uppgifter.[22]

4 Bø, Erlend E.; Slemrod, Joel; Thoresen, Thor O. (2015): Taxes on the Internet: Deterrence Effects of Public Disclosure. American Economic Journal: Economic Policy 7(1), 36–62[23]. DOI: 10.1257/pol.20130330.

5 Carvalho, Cristiano C.; Vattø, Trine E. (2026): Does Tax Transparency Influence Wage Setting? Evidence on Gender Gaps. Statistics Norway, Discussion Paper 1033[24].

6 Altenburger, Sven (2025): The case for tax publicity. European Journal of Political Theory[25]. DOI: 10.1177/14748851251327157.

7 Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100 – Flick-Untersuchungsausschuss, S. 139–140 zur Schutzfunktion des Steuergeheimnisses und S. 142–144 sowie Leitsatz 5 b zum Verhältnis zu den Grundrechten. Entscheidungstext[26]. Das Urteil betrifft die Aktenvorlage an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter Wahrung des Geheimschutzes; es entscheidet nicht über ein öffentliches Steuerregister. Ergänzend: Jonas Schnelling, Struktur und Verfassungsrang des Steuergeheimnisses[27], ZJS 3/2023, S. 409–418.

8 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, Notwendigkeit, Potenzial und Ansatzpunkte einer Verbesserung der Dateninfrastruktur für die Steuerpolitik (2020); Kurzfassung im BMF-Monatsbericht Januar 2021[28].

Links:

  1. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote1sym
  2. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote2sym
  3. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote3sym
  4. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote4sym
  5. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote5sym
  6. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote6sym
  7. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote7sym
  8. https://www.links-bewegt.de#sdfootnote8sym
  9. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
  11. https://www.skatteetaten.no/en/forms/search-the-tax-lists/
  12. https://www.skatteverket.se/servicelankar/otherlanguages/englishengelska/moreonskatteverket/publicinformation.4.2106219b17988b0d2314cf.html
  13. https://www.aeaweb.org/articles?id=10.1257/pol.20130330
  14. https://www.ssb.no/en/arbeid-og-lonn/lonn-og-arbeidskraftkostnader/artikler/does-tax-transparency-influence-wage-setting
  15. https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/14748851251327157
  16. https://www.fallrecht.de/bv067100.html
  17. https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2023_3_1744.pdf
  18. https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-gutachten-dateninfrastruktur-steuerpolitik.html
  19. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
  20. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
  21. https://www.skatteetaten.no/en/forms/search-the-tax-lists/
  22. https://www.skatteverket.se/servicelankar/otherlanguages/englishengelska/moreonskatteverket/publicinformation.4.2106219b17988b0d2314cf.html
  23. https://www.aeaweb.org/articles?id=10.1257/pol.20130330
  24. https://www.ssb.no/en/arbeid-og-lonn/lonn-og-arbeidskraftkostnader/artikler/does-tax-transparency-influence-wage-setting
  25. https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/14748851251327157
  26. https://www.fallrecht.de/bv067100.html
  27. https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2023_3_1744.pdf
  28. https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-gutachten-dateninfrastruktur-steuerpolitik.html