DIW: Vermögensabgabe bringt 310 Milliarden Euro

Die Reichen sollen sich an den Kosten der Corona-Krise beteiligen

Wenn Thomas Sigmund vom „Handelsblatt“ sich aufregt, muss DIE LINKE eine Menge richtig gemacht haben. Empört twitterte der Ressortleiter Politik am Mittwoch: „Wurde in der DDR noch knallhart enteignet, will die Linkspartei über das Steuerrecht ihre Ziele von damals erreichen“. Dabei hatten Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Rosa-Luxemburg-Stiftung nur eine Studie in Auftrag gegeben. Und das auch noch beim durchaus seriösen Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Im Auftrag der LINKEN und der RLS sollte das Institut verschiedene Szenarien einer einmaligen Vermögensabgabe prüfen. Der „Handelsblatt“-Redakteur geriet wohl auch deshalb in Wallung, weil das DIW zu dem Urteil kommt, dass eine solche Abgabe auf die Vermögen von Milliardären und Multi-Millionären ihren Zweck erfüllen würde: Die öffentliche Hand könnte nach dem Modell der LINKEN bis zu 310 Milliarden Euro einnehmen. „Wobei vor allem die zahlen müssten, die es sich ohne Weiteres leisten können“, meint Fabio de Masi, finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion.

Bericht der Tagesschau

Eine Vermögensabgabe ist keine Enteignung

RLS-Geschäftsführerin Daniela Trochowski macht sich ebenfalls für eine solche Abgabe stark: „Gerade nach der Krise ist die vollumfängliche Finanzierung eines guten Gemeinwesens zentrale Aufgabe staatlichen Handelns. Die Studie hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Vermögensabgabe ein mögliches und richtiges Instrument ist, ein solches Gemeinwesen für alle Menschen in diesem Land zu ermöglichen.“

Tatsächlich ist das Konzept der Vermögensabgabe keine Enteignung, wie Thomas Sigmund befürchtet. Zumal das von der Fraktion DIE LINKE favorisierte Modell vorsieht, die Abgabe über einen Zeitraum von 20 Jahren (analog zu den Tilgungsfristen der Kredite des Bundeshaushalts im Rahmen der Schuldenbremse) zu tilgen. Für Unternehmensvermögen ist ein gesonderter Freibetrag in Höhe von 2 oder 5 Millionen Euro vorgesehen. Ferner soll ein persönlicher Freibetrag von 1 oder 2 Millionen Euro vom abgabepflichtigen Vermögen abgezogen werden. Der Abgabetarif der Vermögensabgabe ist progressiv, er beginnt mit 10 Prozent und steigt mit höheren abgabepflichtigen Vermögen bis auf 30 Prozent.

DIW erwartet "beträchtliches Aufkommen"

Doch schmälern die hohen Freibeträge nicht das Aufkommen? Das sei angesichts der Summen, um die es hier gehe, verkraftbar, meint das DIW. „Das reichste Prozent der Bevölkerung, das bei einem persönlichen Nettovermögen von 1,8 Millionen Euro beginnt, besitzt 32 Prozent des gesamten Vermögens. Die reichsten 0,1 Prozent, die ab einem persönlichen Nettovermögen von 8,7 Millionen Euro beginnen, besitzen 16 Prozent des gesamten Vermögens“. Daher könne, so das DIW, „eine Vermögensabgabe auch bei hohen Freibeträgen ein beträchtliches Aufkommen erzielen“.

Soll die Vermögensabgabe also die Vermögenssteuer ersetzen? Nein, betont Fabio de Masi: „Denn eine solche moderate Abgabe würde einer dauerhaften Vermögenssteuer für Mega-Reiche nicht im Wege stehen. Eine so ausgestaltete Vermögensabgabe ist verfassungsrechtlich als Lastenausgleich vorgesehen“. Tatsächlich ist das keine Erfindung der LINKEN. Eine Vermögensabgabe wurde bereits nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland - mit weit höheren Sätzen als den in der Studie untersuchten Modellen - eingezogen. Die Abgabe belief sich damals auf 50 Prozent des berechneten Vermögenswertes. Da sie in Raten, verteilt auf 30 Jahre, gezahlt werden konnte, war die jährliche Belastung aber überschaubar.

Die Studie des DIW im Wortlaut: Vermögensabgabe DIE LINKE.
Aufkommen und Verteilungswirkungen[1]

 

 

Links:

  1. https://www.diw.de/de/diw_01.c.801981.de/publikationen/politikberatung_kompakt/2020_0157/vermoegensabgabe_die_linke._aufkommen_und_verteilungswirkung___tion_die_linke._im_bundestag_und_der_rosa-luxemburg-stiftung.html